Kinder
Ambulant Psychiatrische Pflege (APP)
- nach § 132a SGB V -
Wie hilft die APP?
Wir begegnen Ihrem Kind auf Augenhöhe. Das bedeutet: Wir hören aufmerksam zu, nehmen seine Sichtweise ernst und treffen Entscheidungen nicht über seinen Kopf hinweg. Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse Ihres Kindes werden angemessen berücksichtigt.
Die Pflegefachkraft unterstützt Ihr Kind dabei, schwierige Situationen besser zu bewältigen und im Alltag schrittweise mehr Sicherheit zu gewinnen. Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte werden in die Unterstützung einbezogen. Wenn es sinnvoll ist und die erforderliche Zustimmung vorliegt, arbeiten wir außerdem mit der Schule, Ärzt*innen, Therapeut*innen sowie weiteren unterstützenden Stellen zusammen.
Die Pflegefachkraft besucht Ihr Kind zu Hause oder trifft es an einem zuvor vereinbarten Ort. Die Häufigkeit der Kontakte richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes.
Was ist hier besonders?
Ihr Kind erhält eine feste Pflegefachkraft als verlässliche Ansprechperson. Sie nimmt sich
Zeit, hört aufmerksam zu und unterstützt Ihr Kind, wenn Gefühle, Gedanken oder Situationen im Alltag belastend oder schwer zu bewältigen sind.
Gemeinsam mit Ihrem Kind und Ihnen werden Lösungen entwickelt, die zum Alter, zur Lebenssituation und zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passen. Dabei steht die seelische Gesundheit, die individuellen Stärken und die Wünsche Ihres Kindes im Mittelpunkt.
Unsere Mitarbeitenden sind qualifizierte Pflegefachkräfte mit besonderer Erfahrung im Bereich der seelischen Gesundheit.
Die Unterstützung erfolgt nur mit dem Einverständnis des Kindes und der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten. Ihr Kind wird altersgerecht beteiligt und kann jederzeit äußern, was es möchte, was ihm unangenehm ist oder wenn es etwas nicht versteht.
Was kann Inhalt der APP sein?
- Unterstützung bei starker Traurigkeit, Angst, Wut oder Verzweiflung
- Gemeinsam herausfinden, was Ihrem Kind guttut und ihm in schwierigen Situationen hilft
- Gefühle erkennen, benennen und angemessen mit ihnen umgehen
- Einen verlässlichen Tagesablauf für Schule, Hausaufgaben, Freizeit, Mahlzeiten und Schlaf entwickeln
- Selbstvertrauen fördern und persönliche Stärken entdecken
- Unterstützung bei Problemen in der Familie, in der Schule oder im Kontakt mit anderen Kindern
- Warnzeichen für eine Verschlechterung erkennen und gemeinsam festlegen, was in diesem Fall zu tun ist
- Begleitung zu wichtigen Terminen, sofern dies vereinbart wurde
- Zusammenarbeit mit der Familie sowie mit Ärzt*innen, Therapeut*innen, der Schule und weiteren Hilfen, sofern die erforderliche Zustimmung vorliegt
Wer kann diese Hilfe bekommen?
- Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren, die seelisch erkrankt sind oder bei denen eine seelische Erkrankung festgestellt wurde
- Kinder, die aufgrund ihrer seelischen Belastung im Alltag, in der Familie, in der Schule oder im Kontakt mit anderen deutlich Unterstützung benötigen
- Kinder, bei denen die behandelnden Fachpersonen ambulante psychiatrische Pflege als geeignet einschätzen und verordnen
Wie erhält Ihr Kind diese Hilfe?
Als Eltern oder Sorgeberechtigte können Sie uns telefonisch, per Nachricht oder per E‑Mail kontaktieren und einen unverbindlichen Informationstermin vereinbaren. Ihr Kind wird bei Fragen und Entscheidungen altersgerecht einbezogen.
Beim ersten Treffen lernen wir uns in Ruhe kennen. Wir erklären Ihnen und Ihrem Kind, wie die Unterstützung abläuft. Gemeinsam besprechen wir, welche Belastungen bestehen, was bereits gut gelingt und welche Hilfe Ihr Kind benötigt. Anschließend können Sie und Ihr Kind in Ruhe entscheiden, ob die ambulante psychiatrische Pflege zu Ihrer Familie passt.
Welche Kosten entstehen?
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres entfallen die Kosten der gesetzlichen Zuzahlung bei der Krankenkasse.
Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme?
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Verordnung von Fachärzt*innen (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, psychosomatische Medizin), von einer psychiatrischen Institutsambulanz oder von psychologischen Psychotherapeut*innen.
Einmalig darf auch die Haus- oder Kinderärzt*in eine Verordnung über
6 Wochen bei gesicherter Diagnose ausstellen.
Neben den gelisteten verordnungsfähigen Diagnosen gibt es eine Öffnungsklausel für alle psychiatrischen Diagnosen.
Wir informieren Sie darüber, welche Schritte erforderlich sind, und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Für dich da:
Frau Julia Klemme und Team
Moritzstr. 36/37
37851 Bad Gandersheim
