Brauchst Du Unterstützung als Elternteil?
Unsere Elternassistenz hilft Dir gern
– ambulant in Deinem Wohnumfeld.

Eltern-

Assistenz

Für Elternteile mit körperlicher oder seelischer Behinderung.

Assistenz nach
§ 78 Abs. 1, SGB IX

Wer kann Elternassistenz in Anspruch nehmen?

Anspruch auf Elternassistenz haben
Eltern von minderjährigen Kindern, die eine seelische oder körperliche
Behinderung oder eine
Sinnesbeeinträchtigung haben.



Welche Kosten entstehen?


Unsere Hilfe ist in der Regel kostenlos.


Nur bei hohem Einkommen gibt es eine
Zuzahlung – die genauen Grenzen des Einkommens können wir gern im persönlichen Gespräch erklären. Bis dahin entstehen garantiert keine Kosten!

Elternassistenz - Warum?



Wenn Menschen mit Behinderung Eltern werden, müssen sie den Familienalltag meist unter schwierigeren Voraussetzungen bewältigen als nichtbehinderte Eltern. Die Eltern-Assistenz unterstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle.


Elternteile mit körperlicher Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung sind in bestimmten Situationen nicht in der Lage, ihre Kinder zu versorgen oder zu beaufsichtigen.


Bei Elternteilen, die psychisch erkrankt sind, gibt es relativ unbeeinträchtigte Lebensabschnitte, die abrupt oder schleichend durch Phasen akuter Krankheit unterbrochen werden oder in Phasen eingeschränkter Belastbarkeit übergehen.


Die Eltern-Assistenz verbessert die Situation von Eltern mit Behinderung und unterstützt sie bedarfsgerecht im Alltag mit ihren Kindern.


Eltern gestalten und organisieren die Hilfeleistung nach ihren Bedürfnissen und entscheiden selbst, wobei sie in welcher Form Unterstützung benötigen. Das heißt die Eltern geben vor, welche Aufgaben die Eltern-Assistenz wann und wie erledigt.


Wie bekommt man diese Hilfe?


Einfach anrufen, eine Nachricht über WhatsApp schicken oder eine E-Mail schreiben, um einen Info-Termin zu vereinbaren.
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen, wie unsere Zusammenarbeit aussehen
kann. Dieses Gespräch ist völlig unverbindlich.
Bei der Beantragung der Hilfe beim zuständigen Kostenträger (in der Regel
der Landkreis) helfen wir umfassend.




Warum das NICHTS mit dem Jugendamt zu tun hat:


Der entscheidende Unterschied zu Maßnahmen der Jugendhilfe ist der präventive Charakter des Hilfeangebots. Das Angebot kann im Gegensatz zur Jugendhilfe nur völlig freiwillig angenommen werden. Es findet unabhängig vom Jugendamt statt. Das bedeutet, dass Eltern diese Hilfe auch jederzeit wieder beenden können, wenn sie nicht mehr gewünscht wird.

Für dich da:


Landkreis Northeim, Landkreis & Stadt Göttingen, Landkreis Goslar, Landkreis & Stadt Holzminden, Landkreis Kassel


Auf dem Steinwege 4
37574 Einbeck

0176 43 43 25 12
alltagshilfen@star-ggmbh.de