Informationen für
Ärzte, Ärztinnen & Institutionen
Flyer aller Angebote zum Download
Ambulant Psychiatrische Pflege
Wie die APP-Regelversorgung funktioniert und weitere Informationen für Ärzte & Ärztinnen:
Behandlungsplan APP nach GBA-Beschluss in 2024:
Musterverordnung APP:
Zweck der APP:
Unterstützung von Patient:innen beim Aufbau einer Tages-/Wochenstruktur und der Bewältigung des Alltags. Beobachtung des Hilfebedarfs, Vermittlung weiterer Hilfen (Selbsthilfegruppen, betreute Wohneinrichtung, ambulante Hilfen wie Pflegedienste) und ggf. Einbeziehung des sozialen Umfelds. Aufbau stabiler Beziehungen durch konstanten Betreuungsschlüssel zur frühzeitigen Erkennung und Intervention bei Krisen. Beratung und Aufklärung zur Stärkung der eigenverantwortlichen Auseinandersetzung mit der Erkrankung und Zugang zur Hilfe zur Selbsthilfe.
Folgen der APP:
Sicherstellung notwendiger Behandlungen, Reduktion des Einweisungsrisikos, rechtzeitiges Anzeigen einer ggf. Chronifizierung, koordinierte Maßnahmen für effektive Unterstützung. Im APP-Setting bleibt die psychisch erkrankte Person integrierter Bestandteil der Gesellschaft, was das allgemeine Wohlbefinden erhöhen soll.
Wer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen kann:
- Fachärzt:innen:
- Nervenheilkunde
- Neurologie
- Psychosomatische Medizin & Psychotherapie
- Psychiatrie & Psychotherapie
- Kinder- & Jugendpsychiatrie
- Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V
- Ärzt:innen mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie nach Diagnosesicherung durch oben genannte Fachärzte (max. 6 Wochen)
- Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
